Ethnobotanik
San Francisco: Entkriminalisierung von Psychedelika
Diese rechtliche Anpassung soll aus verschiedenen Gründen durchgesetzt werden: Zum einen möchte man die Persönlichkeitsrechte – insbesondere das Recht auf Religiösität, das für viele Indigene Nordamerikas mit bewusstseinserweiternden Pflanzen und Erfahrungen in enger Verbindung steht – bewahren und schützen, zum anderen soll die therapeutische Anwendung der psychedelischen Substanzen ermöglicht werden, um beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Cluster-Kopfschmerz usw. besser behandeln zu können.
Da die fraglichen Substanzen weiterhin sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene der USA auf der Liste der verbotenen Substanzen stehen – sogar in der Kategorie Schedule 1 (in der die laut Prohibition "gefährlichsten Drogen" gelistet sind), können Polizei und Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen Besitzes oder Verkaufs der genannten Stoffe einschreiten. Eine Entkriminalisierung sorgt also lediglich dafür, dass die polizeiliche Behörden der Stadt gewissermaßen dazu aufgefordert werden, die Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Psychedelika als eine der niedrigsten Prioritäten bei der Strafverfolgung zu behandeln. Ob dieser Ratschlag in Form einer offiziellen Politik umgesetzt wird, hängt vom städtischen Polizeichef und dem Bezirksstaatsanwalt ab.
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