Ethnobotanik
Freispruch: Mimosa hostilis als Färbemittel
Nun muss die Deklaration der Wurzelrinde von Mimosa tenuiflora als Färbemittel nicht unbedingt eine Schutzbehauptung sein, denn diese eignet sich tatsächlich zum Einfärben von Textilien etc. Trotzdem werden entsprechende Anbieter auf den Verkaufsplattformen immer wieder von der Staatsgewalt herausgefischt und hochgenommen - genauso wie die in deren Datenbanken befindlichen Käufer solcher Wurzelrinde. Diese bekommen dann im Zweifel Besuch von der Polizei. Vor Gericht hatten bislang die wenigsten Erfolg zu beweisen, dass die Droge tatsächlich zum Färben von Textilien Verwendung findet.
Einem deutschen Rechtsanwalt ist es nun gelungen, einen solchen Fall vor dem Amtsgericht Rostock zu gewinnen und für seinen Mandanten einen Freispruch zu erwirken; Aktenzeichen 29 Ls 42/20 (Urteil vom 10.5.21). Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die auf Ebay angebotene Wurzelrinde tatsächlich lediglich als Färbemittel beworben und vom Kunden zu diesem Zweck verwendet wurde.
Anmerkung vom 1. August 2021: Ein YouTube-Video des Juristen war ursprünglich in diesem Artikel verlinkt.


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