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Psilocybin im Betäubungsmittelrecht
Bundestagspetition fordert Neubewertung
Die Petition mit der Nummer 186771 fordert, den aktuellen Forschungsstand zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Substanzen künftig statt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter eine arzneimittelrechtliche Regulierung fallen könnten.
Die Initiatoren argumentieren, dass die derzeitige Einstufung als Betäubungsmittel die wissenschaftliche Erforschung erschwere und den Zugang zu möglichen medizinischen Anwendungen begrenze. Insbesondere verweisen sie auf Forschungsergebnisse zur Anwendung von Psilocybin bei therapieresistenten Depressionen sowie auf weitere untersuchte Einsatzgebiete in der Psychiatrie und Neurowissenschaft.
Nach Ansicht der Petenten könnte eine arzneimittelrechtliche Regulierung einen kontrollierten medizinischen Einsatz ermöglichen, Forschungsbedingungen verbessern und zur Entwicklung qualitätsgesicherter Anwendungen beitragen. Gleichzeitig kritisiert die Petition gesellschaftliche Folgen der aktuellen Rechtslage, darunter die mögliche Kriminalisierung von Menschen durch Besitz oder Nutzung psilocybinhaltiger Substanzen außerhalb medizinischer Kontexte.
Die Petition verweist außerdem auf internationale Entwicklungen im Umgang mit psychedelischer Forschung und Medizin und argumentiert, Deutschland könne durch eine moderne Regulierung seine Position als Forschungsstandort stärken.
Die Petition wurde am 17. September 2025 eingereicht. Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. August 2026. Für eine Behandlung als öffentliche Petition mit Anhörung im Petitionsausschuss ist das Erreichen des Quorums von 30.000 Unterstützerinnen und Unterstützern erforderlich; dieses ist derzeit noch nicht erreicht.


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