Lucys Mix
DEUTSCHLAND Neue Stoffklassenverbote
Weiterhin wurden im Zuge der Gesetzeserneuerung die 2016 definierten Stoffgruppen der Cannabinoide bzw. Cannabimimetika und der Beta-Phenylethylamine ergänzt.
Mit der Ergänzung der NpSG-Anlage wird die Luft für Hersteller und Verkäufer neuer psychotroper Substanzen deutlich dünner.
Auch die Anlagen des BtMG wurden vom Gesetzgeber erweitert. So werden seit der Gesetzesänderung die synthetischen Opioide U-48800, Cyclopropylfentanyl, 4-Fluorisobutyrfentanyl, Methoxyacetylfentanyl, Ocfentanil und Tetrahydrofuranylfentanyl als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM klassifiziert (BtMG, Anlage II). Überdies sind die beiden synthetischen Cannabinoide CUMYL-5F-PEGACLONE und CUMYL-4CN-BINACA ebenfalls in die Anlage II eingeordnet worden.
www.bundesgesundheitsministerium.de https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/NpSG.pdf


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