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Schweiz: BAG verbietet orale CBD-Öle

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Anfang 2022 verfügt, dass CBD-Öle nur noch mit zugesetztem Vergällungsmittel verkauft werden dürfen. Damit soll vor allen Dingen der orale Konsum von Cannabidiol-Produkten unterbunden werden. Die am 24. März 2022 im Schweizer Bundesblatt veröffentlichte »Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien zum Inverkehrbringen von CBD-haltigem Duftöl« (Aktenzeichen BBl 2022 668) soll eine vermeintlich »missbräuchliche Verwendung von CBD-Duftöl« verhindern. Produkte, die noch kein Vergällungsmittel enthalten, dürfen nur noch sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Gesundheitsschutz-Regelung – also bis zum 24. September 2022 – vermarktet und verkauft werden. Viele Betreiber von CBD-Shops und Aktivisten äußerten bereits ihren Unmut über diese willkürliche Maßnahmen. Laut einem Artikel im Tagesanzeiger nahm der Vorsitzende der IG Hanf Thomas Bär die neuen Regelungen bereits zur Kenntnis und bedauere diese. In einer Rundmail beteuerte beispielsweise auch der CBD-Händler Herba di Berna die Enttäuschung über das De-facto-Verbot von oral einzunehmenden Cannabidiol-Ölen: »Es ist absurd: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat vor ein paar Tagen verfügt, dass CBD-Öle neu nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn ein Vergällungsmittel hinzugefügt wurde. Vergällungsmittel lösen bei Einnahme Brechreiz aus. Die CBD-Öle sollen zukünftig nicht mehr oral eingenommen werden können, weil CBD-Öle als Chemikalien und weder als Lebensmittel, noch als Heilmittel oder Nahrungsergänzung zugelassen sind Das stellt die Branche aber vor grösste Herausforderungen: Es ist ein weiterer harter Schlag für die Schweizer Hanf-Unternehmen. Dringend nötig ist eine Cannabis-Gesetzgebung.« Quellen: www.fedlex.admin.ch www.tagesanzeiger.ch
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Schweiz: BAG verbietet orale CBD-Öle -
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Anfang 2022 verfügt, dass CBD-Öle nur noch mit zugesetztem Vergällungsmittel verkauft werden dürfen. Damit soll vor allen Dingen der orale Konsum von Cannabidiol-Produkten unterbunden werden. Die am 24. März 2022 im Schweizer Bundesblatt veröffentlichte »Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien zum Inverkehrbringen von CBD-haltigem Duftöl« (Aktenzeichen BBl 2022 668) soll eine vermeintlich »missbräuchliche Verwendung von CBD-Duftöl« verhindern. Produkte, die noch kein Vergällungsmittel enthalten, dürfen nur noch sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Gesundheitsschutz-Regelung – also bis zum 24. September 2022 – vermarktet und verkauft werden. Viele Betreiber von CBD-Shops und Aktivisten äußerten bereits ihren Unmut über diese willkürliche Maßnahmen. Laut einem Artikel im Tagesanzeiger nahm der Vorsitzende der IG Hanf Thomas Bär die neuen Regelungen bereits zur Kenntnis und bedauere diese. In einer Rundmail beteuerte beispielsweise auch der CBD-Händler Herba di Berna die Enttäuschung über das De-facto-Verbot von oral einzunehmenden Cannabidiol-Ölen:
»Es ist absurd: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat vor ein paar Tagen verfügt, dass CBD-Öle neu nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn ein Vergällungsmittel hinzugefügt wurde. Vergällungsmittel lösen bei Einnahme Brechreiz aus. Die CBD-Öle sollen zukünftig nicht mehr oral eingenommen werden können, weil CBD-Öle als Chemikalien und weder als Lebensmittel, noch als Heilmittel oder Nahrungsergänzung zugelassen sind Das stellt die Branche aber vor grösste Herausforderungen: Es ist ein weiterer harter Schlag für die Schweizer Hanf-Unternehmen. Dringend nötig ist eine Cannabis-Gesetzgebung.«
Quellen: www.fedlex.admin.ch www.tagesanzeiger.ch
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