Hanf
Rechtsprozess wegen CBD-Blüten
Sollte der Prozess zu Pietschs Ungunsten verlaufen, so drohen ihm theoretisch bis zu 15 (!) Jahre Haft - und das für ein paar eher wirkungslose CBD-Blüten. Zu einer solchen Strafe wird es aber wohl kaum kommen, wenn man den gesunden Menschenverstand der Richter voraussetzt.
Cannabidiol (CBD) ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) der grundlegende Inhaltsstoff des Cannabis. Während CBD nur leicht beruhigend, aber nicht psychoaktiv wirkt, ist das THC für die psychedelischen Effekte des Cannabisrausches mit verantwortlich. Nutzhanfblüten enthalten maximal 0,2 Prozent THC, ein echter Rausch ist damit also nicht zu erzielen. Daher bleibt es unverständlich, dass Nutzhanf und Nutzhanfprodukte überhaupt dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die bei Tobias Pietsch beschlagnahmten Blüten wiesen einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 0,11 Prozent auf. Interessanterweise wurden Produkte wie Hanfblütentees nicht beschlagnahmt, obwohl es sich de facto um das gleiche Erzeugnis handelt, wie die Nutzhanfblüten, die nicht in Form von Tee angeboten werden.


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