Hanf
Petition gegen Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
Eingereicht wurde die Petition von Dr. med. Franjo Grotenhermen. Die ACM sammelt derzeit Unterschriften auf Papier.
Hintergrund ist das am 30. Juli 2026 in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Damit wurden Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Cannabisblüten seitdem nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Für die Cannabistherapie gelten zugleich neue Vorgaben: Demnach soll zunächst ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs eingesetzt werden, bevor unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise ein Cannabisextrakt oder eine Rezeptur verordnet werden kann.
Die Petition fordert, diese gesetzliche Änderung wieder aufzuheben. Die ACM begründet dies insbesondere damit, dass Cannabisblüten für einen Teil der Patientinnen und Patienten keine gleichwertige Alternative zu Cannabisextrakten darstellten. Wer die bisherige Behandlung nicht mehr über die GKV finanzieren könne und die Kosten nicht selbst tragen könne, verliere nach Auffassung der Initiatoren unter Umständen den Zugang zu seiner bisherigen Therapie.
Die ACM nennt rund 65.000 Patientinnen und Patienten, deren Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten zuvor von der GKV erstattet worden sei. Die Zahl stammt aus der Begründung der Petition und ist daher als Angabe der ACM einzuordnen.
Auch die wirtschaftlichen Folgen der Neuregelung sind Bestandteil der Kritik. Die ACM verweist darauf, dass Cannabisblüten ihrer Auffassung nach günstiger seien als die bislang zugelassenen Fertigarzneimittel Sativex und Canemes. Auch der Cannabisextrakt Exilby, der nach Angaben der ACM im September 2026 auf den Markt kommen soll, werde voraussichtlich teurer sein. Daraus leitet die ACM die Einschätzung ab, dass der Ausschluss von Cannabisblüten nicht zu Einsparungen, sondern zu höheren Kosten führen könne. Diese Kostenbewertung ist eine Position der ACM und nicht als feststehende Folge der Gesetzesänderung zu verstehen.
Die gesetzliche Neuregelung wurde dagegen mit dem Ziel beschlossen, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Der Ausschluss von Cannabisblüten ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die KBV bestätigt den Wegfall der Erstattungsfähigkeit und die neuen Verordnungsvorgaben.
Neben der Petition prüft die ACM nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein weitere rechtliche Schritte gegen die Neuregelung. Dazu zählt insbesondere eine mögliche Verfassungsbeschwerde. Die ACM betont allerdings selbst, dass diese Möglichkeiten zunächst geprüft werden müssen.
Die Unterschriftenaktion läuft zunächst auf Papier. Die ACM bittet darum, die ausgefüllten Listen spätestens bis 30. Oktober 2026 einzusenden.
Damit richtet sich die Petition nicht gegen die medizinische Verwendung von Cannabis insgesamt, sondern konkret gegen die seit dem 30. Juli geltende Herausnahme von Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungsumfang. Im Mittelpunkt steht die Forderung, die Entscheidung über die geeignete Darreichungsform wieder stärker der individuellen medizinischen Behandlung zu überlassen.


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