Hanf
Niedersachsen: Erlaubnis für ersten Cannabis-Verein
Anbauvereinigungen, auch bekannt als Social Clubs, dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Alle Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Zudem müssen Anbauvereinigungen in ihrer Satzung eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten festlegen. All dies soll «Drogentourismus» vorbeugen.
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