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Medizinisches Cannabis: nur noch für Selbstzahler

Berlin – Die Finanzkommission Gesundheit spricht sich für eine deutliche Einschränkung der Kostenübernahme von medizinischem Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen aus. Ziel ist es, die Ausgaben im Gesundheitssystem zu senken und die Versorgung stärker an wissenschaftlichen Standards auszurichten.
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Medizinisches Cannabis: nur noch für Selbstzahler -

Konkret empfiehlt das Gremium, Cannabis künftig nicht mehr in Form von getrockneten Blüten zu erstatten. Stattdessen sollen nur noch standardisierte Extrakte sowie zugelassene Fertigarzneimittel von den Kassen übernommen werden.

Seit 2017 haben Versicherte im Rahmen des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ Anspruch auf therapeutische Cannabisprodukte – sowohl Blüten als auch Extrakte –, insbesondere in der palliativen Versorgung, wenn andere Therapien nicht verfügbar sind oder keine ausreichende Wirkung zeigen. Doch diese Regelung könnte nun teilweise zurückgenommen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß mit einer unzureichenden Studienlage für Cannabisblüten. Im Vergleich dazu sei der Nutzen standardisierter Arzneimittel deutlich besser belegt. Zudem erschwere die natürliche Schwankung der Wirkstoffgehalte – etwa von THC und CBD – eine verlässliche Dosierung bei Blüten. Auch die Art der Anwendung, etwa Rauchen oder Verdampfen, beeinflusse die Menge der aufgenommenen Wirkstoffe erheblich.

Darüber hinaus wird auf gesundheitliche Risiken hingewiesen: Insbesondere das Rauchen von Cannabis könne mit Belastungen für Lunge und Herz-Kreislauf-System verbunden sein. Für häufige Anwendungsgebiete wie Schmerzen, Übelkeit oder Spastiken liege zudem nur eine begrenzte Evidenz vor.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Kosten. Rund 200 Millionen Euro geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich für Cannabistherapien aus – etwa die Hälfte davon entfällt auf Blüten. Aus Sicht der Kommission steht dies in keinem angemessenen Verhältnis zu deren medizinischem Nutzen, zumal besser überprüfbare Alternativen zur Verfügung stehen.

Künftig sollen Cannabisblüten daher nur noch auf Privatrezept erhältlich sein und von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf standardisierte Präparate in Form von Tropfen oder Tabletten beschränken.

Die Kommission erwartet durch diese Maßnahme Einsparungen in erheblicher Höhe: Bereits im Jahr 2027 könnten rund 130 Millionen Euro eingespart werden, bis 2030 sogar etwa 180 Millionen Euro. Gleichzeitig soll die medizinische Nutzung von Cannabis stärker an evidenzbasierte und qualitätsgesicherte Therapieprinzipien angepasst werden.

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