Hanf
Medizinalcannabis raus aus BtMG
Medizinalcannabis müsste dann nicht mehr in Tresoren aufbewahrt werden. Eine Dokumentationspflicht entfiele ebenfalls. Das würde eine Menge Zeit und damit Kosten sparen, so die Deutsche Apothekerzeitung. Die Bundesregierung selbst vermutete im Kabinettsentwurf des Gesetzes, dass dadurch pro Patient/in jeweils fünf Minuten Bearbeitungszeit wegfielen. Daraus ergäbe sich eine Personalkosten-Ersparnis von bundesweit jährlich über zwei Millionen Euro.
Auch Ärzte könnten aller Voraussicht nach Cannabis im Falle einer Streichung aus dem BtMG leichter verschreiben.
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