Hanf
«Legales» Cannabis erst ab Oktober?
Der angeführte Grund ist eine zu erwartende Überlastung der Justiz, weil das Cannabisgesetz auch eine Amnestie von entsprechenden Cannabis-«Delinquenten» vorsieht, die nach den neuen Reglements nicht mehr von der Strafverfolgung betroffen sind. Hier müsse geprüft werden, wer von der Amnestie betroffen ist und wer eben nicht.
Weil damit Zehntausende von Fällen und Akten ausgewertet werden müssen, fordern die Justizminister mehrerer Bundesländer, so Benjamin Lambach (Grüne) aus Nordrhein-Westfalen und Kathrin Wahlmann (SPD) aus Niedersachsen, den geplanten Startschuss der Entkriminalisierung auf den 1. Oktober zu verschieben, damit genügend Zeit bliebe, um den bürokratischen Anforderungen gerecht werden zu können. Dies sei in fünf Wochen bis zum 1. April nicht zu schaffen, so der allgemeine Grundtenor.
Auch im Bundesrat, der den Gesetzesentwurf am 22. März 2024 diskutiert, spricht sich jetzt schon eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses aus, der eine Kompromisslösung vorlegen könnte, die auch die Kritiker befriedigt. Weil das CanG ein sogenanntes Einspruchsgesetz ist, kann der Bundesrat die Umsetzung zwar verzögern und abbremsen, jedoch nicht mehr verhindern.
Es bleibt also spannend mit Cannabis in Deutschland.
Ressourcen: Ärztezeitung; table.media; www.merkur.de


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