Hanf
Keine Retax: Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezept
Nachdem der GKV-Spitzenverband bereits eine Friedenspflicht ausgesprochen hatte, haben jetzt auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) klargestellt, dass sie Verordnungen auf BtM-Rezepten akzeptieren – unabhängig davon, ob es sich um Muster 16, E-Rezepte oder Ersatzverordnungen handelt.
Die Umstellungen durch das Cannabis-Gesetz (CanG) zum 1. April kamen für viele Beteiligte überraschend schnell. Da Medizinal-Cannabis und verwandte Produkte nicht mehr der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung unterliegen, wäre eine Verordnung auf dem gelben BtM-Rezept formal nicht mehr zulässig gewesen. Wegen fehlender technischer Anpassungen in Apotheken- und Praxissoftware wurde eine Übergangsregelung eingeführt – diese gilt nun auf unbestimmte Zeit.
Apotheken und Ärzt:innen können damit vorerst weiterhin auf das vertraute BtM-Formular zurückgreifen, ohne Retaxationen befürchten zu müssen.
Quelle: www.apotheke-adhoc.de


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