Das Aufführen von Hanf in der UNO-Single-Konvention von 1961 ist nach heutigem Recht völkerrechtswidrig. Warum?
Weil erstens historisch belegt ist, dass die Einstufung von Hanf in der UNO-Konvention von 1961 als eine der gefährlichsten Pflanzen überhaupt und ohne therapeutischen Wert falsch ist und bewusst auf arglistiger Täuschung beruht;
weil zweitens historisch belegt ist, dass der Grund für diese falsche Einstufung ...


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