Hanf
Genehmigungsvorbehalt deutscher Krankenkassen für Cannabis entfällt
Der Zugang zu von der Krankenkasse finanziertem Medizinalcannabis in Deutschland wird künftig leichter. Üblicherweise musste bislang vor der Erstverschreibung von medizinischen Cannabisblüten eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen. Diese hing maßgeblich vom Urteil des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) ab. Diese Regelung (Genehmigungsvorbehalt genannt) entfällt künftig, wenn der verordnende Arzt eine entsprechende Facharztausbildung vorweisen kann. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni 2024 beschlossen. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn er im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Im Falle von Unsicherheit und um Regresse der Krankenkassen vorzubeugen, können alle Ärztinnen und Ärzte weiterhin freiwillig eine Genehmigung der Krankenkasse einholen. Cannabisblüten ohne Genehmigung der Krankenversicherer können demnächst 16 ärztliche Fachgruppen verschreiben: Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie Fachärztin/Facharzt für Neurologie Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Zusatzbezeichnungen Geriatrie Medikamentöse Tumortherapie Palliativmedizin Schlafmedizin Spezielle Schmerztherapie Ressourcen: www.g-ba.de www.aerzteblatt.de www.kbv.de
23.07.2024
Der Zugang zu von der Krankenkasse finanziertem Medizinalcannabis in Deutschland wird künftig leichter. Üblicherweise musste bislang vor der Erstverschreibung von medizinischen Cannabisblüten eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen. Diese hing maßgeblich vom Urteil des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) ab. Diese Regelung (Genehmigungsvorbehalt genannt) entfällt künftig, wenn der verordnende Arzt eine entsprechende Facharztausbildung vorweisen kann.
Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni 2024 beschlossen. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn er im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Im Falle von Unsicherheit und um Regresse der Krankenkassen vorzubeugen, können alle Ärztinnen und Ärzte weiterhin freiwillig eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
Cannabisblüten ohne Genehmigung der Krankenversicherer können demnächst 16 ärztliche Fachgruppen verschreiben:
- Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie
- Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie
- Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
-
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie


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