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Drogenbeauftragte will einheitliche "geringe Menge" Cannabis

Daniela Ludwig (CSU), seit wenigen Monaten neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Nachfolgerin von Marlene Mortler (CSU), gab im Bayerischen Rundfunk öffentlich bekannt, die sogenannte Frage nach der "geringen Menge" Cannabis der Föderalebene zu entziehen und diese auf die Bundesebene zu heben. Was ist das eigentlich, diese "geringe Menge"? In Deutschland können BtM-Delikte in Bezug auf Cannabis von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn ein Bürger nicht mit mehr als der jeweils landesspezifischen "geringen Menge" Cannabis erwischt wird. Das gilt als sogenannter Eigenbedarf. Bisher ist die Festlegung der Menge dieses Eigenbedarfs Ländersache, und so kommt es, dass zum Beispiel in Bayern eine Null-Toleranz-Politik praktiziert wird - sprich: Eine sogenannte geringe Menge Eigenbedarfs ist nicht definiert worden, sie liegt also in Bayern bei null Gramm. Damit wird dort jedes "Delikt" zur Anzeige gebracht, handelt es sich auch um noch so wenig Cannabis. Bundesweit einheitliche Grenze gefordert Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig spricht sich jetzt für eine bundesweite Regelung aus. Das ist an sich eine gute Idee. Der Wermutstropfen: Vor allen Dingen möchte Ludwig mit der einheitlichen Definition der geringen Menge Cannabis einen vermeintlichen Drogentourismus in Berlin unterbinden, wo die derzeit gültige "geringe Menge" Cannabis bei fünfzehn Gramm liegt. "Es ist Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland. Cannabis-Tourismus ist sicherlich nicht die Art von Tourismus, die sich Berlin so vorgestellt hat." Daniele Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte in Deutschland Bei vielen Cannabisfreunden machte Ludwig zunächst einen guten Eindruck, da sie sich weniger radikal und inkompetent geäußert hat als ihre Vorgängerin Mortler. Aussagen wie die obige dürften aber immer noch unter Beweis stellen, dass die Bundesregierung die Vorteile einer liberalisierten Drogenpolitik im großen Kontext offenbar immer noch nicht begreifen möchte. Quelle
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Drogenbeauftragte will einheitliche "geringe Menge" Cannabis -
Daniela Ludwig (CSU), seit wenigen Monaten neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Nachfolgerin von Marlene Mortler (CSU), gab im Bayerischen Rundfunk öffentlich bekannt, die sogenannte Frage nach der "geringen Menge" Cannabis der Föderalebene zu entziehen und diese auf die Bundesebene zu heben. Was ist das eigentlich, diese "geringe Menge"? In Deutschland können BtM-Delikte in Bezug auf Cannabis von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn ein Bürger nicht mit mehr als der jeweils landesspezifischen "geringen Menge" Cannabis erwischt wird. Das gilt als sogenannter Eigenbedarf. Bisher ist die Festlegung der Menge dieses Eigenbedarfs Ländersache, und so kommt es, dass zum Beispiel in Bayern eine Null-Toleranz-Politik praktiziert wird - sprich: Eine sogenannte geringe Menge Eigenbedarfs ist nicht definiert worden, sie liegt also in Bayern bei null Gramm. Damit wird dort jedes "Delikt" zur Anzeige gebracht, handelt es sich auch um noch so wenig Cannabis. Bundesweit einheitliche Grenze gefordert Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig spricht sich jetzt für eine bundesweite Regelung aus. Das ist an sich eine gute Idee. Der Wermutstropfen: Vor allen Dingen möchte Ludwig mit der einheitlichen Definition der geringen Menge Cannabis einen vermeintlichen Drogentourismus in Berlin unterbinden, wo die derzeit gültige "geringe Menge" Cannabis bei fünfzehn Gramm liegt.
"Es ist Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland. Cannabis-Tourismus ist sicherlich nicht die Art von Tourismus, die sich Berlin so vorgestellt hat." Daniele Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte in Deutschland
Bei vielen Cannabisfreunden machte Ludwig zunächst einen guten Eindruck, da sie sich weniger radikal und inkompetent geäußert hat als ihre Vorgängerin Mortler. Aussagen wie die obige dürften aber immer noch unter Beweis stellen, dass die Bundesregierung die Vorteile einer liberalisierten Drogenpolitik im großen Kontext offenbar immer noch nicht begreifen möchte. Quelle
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