Hanf
Deutschland: Neue Cannabis-Verordnung
Durch diesen Erlass wird die Entscheidungskompetenz über Forschungsanträge effektiv vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überstellt. Hochschulen, Universitäten und Konzerne können dadurch Forschungs-Anträge stellen, die vom BLE bewilligt werden müssen. Das Interesse ist groß, behaupten diverse Medienberichte. Besonders an der Beforschung risikoärmerer Konsumformen sowie einer Eindämmung des Schwarzmarktes sei man in akademischen und unternehmerischen Feldern interessiert. Für Forschungsfragen in Sachen Medizinalcannabis bleibt weiterhin das BfArM zuständig.
Für die (nicht mehr lang regierende) Ampel-Koalition ist dieser Schritt wichtig für den geplanten Schritt zwei der Legalisierung. Die "zweite Säule" sieht nämlich eine geregelte Abgabe von Cannabis in "Modellregionen" vor, die auch wissenschaftlich begleitet werden sollen.
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