Hanf
«Dealer-Arzt» vor Gericht
Nach Angaben des Gerichts verdiente der Angeklagte mit seinen Verschreibungen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 47.700 Euro. Die Praxis des Arztes, der seine Approbation freiwillig niederlegte, sei für Untersuchung und Behandlung gar nicht ausreichend ausgestattet gewesen. Stattdessen traf sich der Mediziner mit seinen Kunden in diversen Münchener Lokalen. Dort verlangte er zwischen 120 und 150 Euro für ein erstes Cannabis-Rezept, weitere Verschreibungen kosteten dann 60 Euro.
Die Strafkammer urteilte, dass der Angeklagte »seine Pflichten als Arzt grob verletzt« habe. Dieser zeigte Reue, gestand seine Straffälligkeit und gab seine Waffe freiwillig ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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