Hanf
Cannabisgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Außerdem haben Experten bereits einen Vorschlag eingebracht, um einen neuen Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr im Sinne des § 24a StVG festzusetzen. Die konsultierten unabhängigen Fachleute halten einen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) THC Blutserum für sinnvoll. Dabei «handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist» (Quelle).


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