Hanf
Cannabisblüten nicht mehr auf Kassenrezept erhältlich
Streichung aus Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Damit sind getrocknete Cannabisblüten (medizinisches Marihuana) aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden.
Für Patienten mit schweren Erkrankungen bleibt der Zugang zu cannabinoidhaltigen Arzneimitteln jedoch grundsätzlich erhalten. Anspruch besteht weiterhin auf Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie auf Medikamente mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vor einer dauerhaften Kostenübernahme ist zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabisbasierten Fertigarzneimittel vorgesehen. Hierfür ist in der Regel eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Diese darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Für bestimmte Verordnungen durch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) benannte Fachärztinnen und Fachärzte entfällt die Genehmigungspflicht.
Cannabisblüten können künftig zwar weiterhin ärztlich verordnet werden, allerdings ausschließlich auf Privatrezept. Die Kosten müssen dann von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden.


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