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Cannabis: Wegweisendes Urteil in der Schweiz

Es tut sich was in der Schweiz: Wer bis 2017 mit Cannabis in der Tasche von der Polizei kontrolliert wurde, wurde mit einer Ordnungsbuße von 100 Franken belegt, wenn es sich um weniger als 10 Gramm handelte.

Für diese Praxis bestand in der Schweiz jedoch keine Rechtsgrundlage und das Bundesgericht setzte die Ordnungsbußen hierfür aus. Spätestens seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2017 hätten Polizistinnen und Polizisten für den bloßen Besitz geringfügiger Mengen keine Bußen mehr verteilen dürfen.

Nun schreibt das Lausanner Bundesgericht in einer Medienmitteilung: »Eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden.«

Das Urteil des Bundesgerichts ist ein weiterer Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung. Entsprechend erfreut reagiert der Verein Legalize it, der für eine solche Reform kämpft. Dass das Bundesgericht nun bestätigt, dass eine straffreie Menge von Cannabisprodukten nicht eingezogen werden darf, sei eine große Genugtuung.

Hans Cousto

Ressourcen:

NZZ: Das Bundesgericht entscheidet: Die Polizei darf kleine Mengen Cannabis nicht mehr einziehen

Pressemitteilung Bundesgericht

Das Urteil des Bundesgerichtes

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