Hanf
Verzögert sich das Cannabis-Gesetz?
Anfang März kritisierten der Deutsche Richterbund und Länder die Möglichkeit einer Amnestiewelle im Zuge der Legalisierung und begründeten ihre Bedenken damit, dass ein solches Unterfangen den Staatsapparat überlasten könne. Dass dies Unfug ist, liegt auf der Hand: Der Staat hätte, wenn er endlich von der Verfolgung harmloser Hanfkonsumentinnen und -konsumenten absähe, auf Dauer nicht mehr Arbeit, sondern weniger. Die (bürokratischen) Kosten- und Zeitfaktoren, die durch das Cannabisverbot entstehen, sind immens. Es wäre also im Falle einer Lockerung wahrscheinlich genau das Gegenteil der Fall, wenn man es denn mit einer echten Legalisierung in Deutschland zu tun hätte. Denn die Verteufelung von Cannabis geht weiter, trotz geplanter «Legalisierung»; die lachhaft hohen Sicherheitsauflagen, die man per Cannabis Social Club (sowie Eigenanbau- und Konsum-Reglements) über die Hintertür einzuführen gedenkt, verursachen genau die Kosten und Aufwände, über die sich Teile der Bundes- und Landespolitik gerade zu echauffieren versuchen.
Um die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder zu vermeiden, hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) Mitte März einen Kompromissvorschlag gemacht. Man könne zeitnah ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundestag ankurbeln, damit den Ländern das geforderte halbe Jahr Vorlaufzeit für anfallende bürokratische Aufgaben zugesprochen werden kann. Das würde bedeuten, dass man die mit dem CanG einhergehenden Amnestien um sechs Monate nach der eigentlichen Legalisierung am 1. April verschieben müsste.
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