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Cannabis: Entkriminalisierung beschlossen!

Ein wichtiger Schritt ist getan, wenn auch zunächst nur ein kleiner. Am Freitag, 23. Februar 2024, stimmte die Koalition des Bundestages für das Cannabisgesetz (CanG), das ab 1. April in Kraft treten soll. Für die Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland und die Streichung der Pflanze von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz stimmten 407 Abgeordnete, während 226 Abgeordnete sich dagegen aussprachen und vier sich enthielten.
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Cannabis: Entkriminalisierung beschlossen! -

Damit sollte es, wenn nichts weiter dazwischen kommt, amtlich sein, dass deutsche Cannabisgebraucher ab diesem Jahr mehr oder weniger unbehelligt ihr Lieblingskraut besitzen, anbauen und natürlich konsumieren dürfen. Wenn das CanG im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, ist der Schritt definitiv umgesetzt.

Am 22. März soll das CanG noch dem Bundesrat vorgelegt werden, wobei es nicht zustimmungsbedürftig ist. Allerdings könnte die Länderkammer die Umsetzung des Gesetzes noch verzögern, indem sie den Vermittlungsausschuss hinzuzieht.

Das CanG sieht vor, dass jeder Erwachsene in Deutschland zuhause bis zu drei Pflanzen anbauen und bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen darf. In der Öffentlichkeit dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden. Strafbar wird der Besitz von Hanfprodukten zuhause ab 60 Gramm und in der Öffentlichkeit ab 30 Gramm. Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Spielplätze, Sporteinrichtungen und Kitas darf nicht gekifft werden. Wer Cannabis kaufen möchte, muss sich einem Cannabis Social Club anschließen, denn Shops, in denen Gras und Co. angeboten werden, sollen zumindest vorerst nicht installiert werden.

Bundestag.de

Stellungnahme der LEAP Deutschland

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