Hanf
BVerfG: Cannabisvorlagen unzulässig
Laut Pressemitteilung Nr. 65/2023 vom 11. Juli 2023 des BVerfG handelt es sich um folgende Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse: 2 BvL 3/20, 2 BvL 8/23, 2 BvL 2/23, 2 BvL 1/23, 2 BvL 14/22, 2 BvL 13/22, 2 BvL 12/22, 2 BvL 5/22, 2 BvL 4/22, 2 BvL 3/22, 2 BvL 7/21, 2 BvL 5/21, 2 BvL 14/20 (Beschluss vom 14. Juni 2023).
Das BVerfG argumentiert: «Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen» (Quelle).
Der aus den Medien bekannte Richter und Cannabisaktivist Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau kommentierte dazu auf seinem Facebook-Account: «Heute ist kein guter Tag für den Rechtsstaat, für die Freiheit und für mich persönlich. Das BVerfG hat die Cannabis-Vorlagen nach über 3 Jahren als unzulässig bewertet» (Quelle).
Ein herber Schlag für alle Cannabisaktivisten, aber auch für die Ampelkoalition, die vorhat, das Cannabisverbot in Deutschland zu kippen. Erst wenige Tage zuvor war der offizielle Referentenentwurf vom Bundesgesundheitsministerium publiziert worden.


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