Hanf
Amtsgericht sieht geringe Menge THC bis 37,5 Gramm
Damit lehnt sich der zuständige Richter Christian Häntschel weit aus dem Fenster - obgleich er natürlich nicht ganz falsch liegen kann mit der Meinung, dass nach der neuen Gesetzgebung durch das Cannabisgesetz (CanG) und der damit verbundenen Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz ein neuer Maximalwert für die geringe Menge festgelegt werden müsse. Immerhin wurde auch der Grenzwert für THC im Blut für den Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben und damit den neuen Reglements angeglichen.
Demnach sei der neue und realistischere Grenzwert, so der Amtsrichter, "unter Zugrundelegung der bereits entwickelten Maßstäbe" auf 37,5 Gramm reines THC festzulegen (Quelle). Das Urteil in dem Fall des Amtsgerichts, der die Frage nach einer Neuauslegung des THC-Grenzwerts auslöste, ist noch nicht rechtskräftig - die zuständige Staatsanwaltschaft aus Magdeburg habe überdies auch schon Revision eingelegt.


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