Lucys Magazin - Logo Alles, was deinen Geist bewegt

Gesundheit

Hanf

»Stimmungsschwankungen und Müdigkeit«

Nach Angaben der Tagesschau hat der deutsche Discounter Lidl 21 Hanfprodukte aus seinen Regalen räumen lassen. Die von der Firma «The Green Dealers Cannabis Food» (Tschechien) produzierten Waren umfassten ein breites kulinarisches Spektrum – Kekse, Tee, Brownies, Chips, Energy Drinks und Öl – alles aus Cannabis oder mit Cannabiszusatz. Ein Lidl-Sprecher meinte hinsichtlich des Hanfgehalts der Produkte zu t-online: »Für den typischen Hanfgeschmack werden in den Rezepturen nur Hanfsamen verwendet.« Obwohl die Nahrungsmittel in Lidl-Prospekten sogar als THC- und CBD-frei beworben wurden, bot der Konzern sie nur für wenige Wochen zum Verkauf an. In einem offiziellen Statement des Discounters heißt es: »Ein Verzehr dieser Lebensmittel kann unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit.« Offensichtlich hatte der Verkauf solcher Produkte auch rechtliche Folgen, denn die Staatsanwaltschaft Heilbronn leitete Ende August 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Die Anklage: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Vergehen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Man wolle prüfen, »ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten«, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Man hätte auch bereits geringe Mengen CBD in einigen Waren nachweisen können, ließ ein von Lidl beauftragtes Rechtsanwaltsbüro bestätigen. Quelle | Quelle 2
marjan-blan-marjanblan-hFT4slbIG0E-unsplash-scaled
»Stimmungsschwankungen und Müdigkeit«
Nach Angaben der Tagesschau hat der deutsche Discounter Lidl 21 Hanfprodukte aus seinen Regalen räumen lassen. Die von der Firma «The Green Dealers Cannabis Food» (Tschechien) produzierten Waren umfassten ein breites kulinarisches Spektrum – Kekse, Tee, Brownies, Chips, Energy Drinks und Öl – alles aus Cannabis oder mit Cannabiszusatz. Ein Lidl-Sprecher meinte hinsichtlich des Hanfgehalts der Produkte zu t-online:
»Für den typischen Hanfgeschmack werden in den Rezepturen nur Hanfsamen verwendet.«
Obwohl die Nahrungsmittel in Lidl-Prospekten sogar als THC- und CBD-frei beworben wurden, bot der Konzern sie nur für wenige Wochen zum Verkauf an. In einem offiziellen Statement des Discounters heißt es:
»Ein Verzehr dieser Lebensmittel kann unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit.«
Offensichtlich hatte der Verkauf solcher Produkte auch rechtliche Folgen, denn die Staatsanwaltschaft Heilbronn leitete Ende August 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Die Anklage: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Vergehen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Man wolle prüfen, »ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten«, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Man hätte auch bereits geringe Mengen CBD in einigen Waren nachweisen können, ließ ein von Lidl beauftragtes Rechtsanwaltsbüro bestätigen. Quelle | Quelle 2
Anzeige
kakaomuhle

Kommentare

Anzeige
banner-fur-den-forderkreis

Hanf

brian-chan-qJ0zGkrE1Zg-unsplash-scaled
Kanada: Cannabis-Muffins für ahnungslose Soldaten
Mit Dopeküchlein ins Gefecht? An einem kanadischen Militärgerichtshof wurde die Soldatin Sandra Cogswell am 3. August 2021 für schuldig befunden, nachdem man sie der verbotenen...

Neueste Top Artikel

Lucys Mix

Präventionsautomat für Drogenkonsumenten

Öffentliche Drogenhilfe

Präventionsautomaten für Wiesbaden
In Wiesbaden sollen zwei Präventionsautomaten den niedrigschwelligen Zugang zu hygienischen Konsumutensilien für Menschen ermöglichen, die Drogen gebrauchen.

Hanf

Cannabis_medizin_Fotolia

Drogenpolitik Deutschland

Medizinalcannabis: Streit um Verschärfung der Regeln
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Regeln für Medizinalcannabis verschärfen.

Lucys Mix

Medizinalcannabis

Koalition will Vorgaben zur Therapie präzisieren

Cannabis-Erstverordnungen
Berlin – Die Koalition will die gesetzlichen Vorgaben für die Erstverordnung von medizinischem Cannabis erneut ändern.