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Richter Müller darf Cannabis-Prozessen vorsitzen

Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen den Bernauer Richter Andreas Müller wurde im Juni 2021 von sowohl Amts- als auch Landesgericht in Bernau abgelehnt. Grund des Antrags war ein laufendes Cannabis-Verfahren gegen einen Erwachsenen, welchem Müller vorsaß und das er aufgrund des von ihm eingereichten und derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüften Normenkontrollantrags des Amtsgerichts Bernau ersteinmal verschieben wollte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt warf dem Jugendrichter darauf hin Befangenheit vor und wollte verhindern, dass dieser weitere Urteile zu Cannabisprozessen fällen dürfe. Die Beschwerde wurde am 25. Juni 2021 vom Amtsgericht Bernau endgültig abgelehnt. Die Begründung: Der Befangenheitsantrag sei zu früh gestellt worden. Außerdem ließ das Amtsgericht in Richtung Staatsanwaltschaft verlauten, dass »Äußerungen von Rechtsansichten in Publikationen oder im Gespräch in der Regel nicht die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit rechtfertigen«. Müller gilt also als nicht befangen und darf weiterhin Cannabisprozesse führen. Die Staatsanwaltschaft will allerdings nicht locker lassen: Weitere Bestrebungen, Richter Müller der Befangenheit zu überführen, sind bereits in Planung. So äußerte sich die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Katrin Böhme, gegenüber der Legal Tribune Online: »Das Gericht hat entschieden, dass unser Antrag im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des BVerfG verfrüht gestellt wurde. Wir warten daher nun erst einmal diese Entscheidung ab und prüfen dann, ob wir erneut einen Antrag stellen.« Quelle Andreas Müller, der zeitweise als «der härteste (Jugend-)Richter Deuschlands» Bekanntheit erlangte — besonders, weil er in Prozessen mit jungen Neonazis nicht zimperlich war —, setzt sich nun bereits seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis ein. So schrieb er 2015 etwa das Buch «Kiffen und Kriminalität: Der Jugendrichter zieht Bilanz» und ist Gast in Talkshows, Interviews und Fernsehreports zum Thema. Quelle
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Richter Müller darf Cannabis-Prozessen vorsitzen
Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen den Bernauer Richter Andreas Müller wurde im Juni 2021 von sowohl Amts- als auch Landesgericht in Bernau abgelehnt. Grund des Antrags war ein laufendes Cannabis-Verfahren gegen einen Erwachsenen, welchem Müller vorsaß und das er aufgrund des von ihm eingereichten und derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüften Normenkontrollantrags des Amtsgerichts Bernau ersteinmal verschieben wollte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt warf dem Jugendrichter darauf hin Befangenheit vor und wollte verhindern, dass dieser weitere Urteile zu Cannabisprozessen fällen dürfe. Die Beschwerde wurde am 25. Juni 2021 vom Amtsgericht Bernau endgültig abgelehnt. Die Begründung: Der Befangenheitsantrag sei zu früh gestellt worden. Außerdem ließ das Amtsgericht in Richtung Staatsanwaltschaft verlauten, dass »Äußerungen von Rechtsansichten in Publikationen oder im Gespräch in der Regel nicht die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit rechtfertigen«. Müller gilt also als nicht befangen und darf weiterhin Cannabisprozesse führen. Die Staatsanwaltschaft will allerdings nicht locker lassen: Weitere Bestrebungen, Richter Müller der Befangenheit zu überführen, sind bereits in Planung. So äußerte sich die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Katrin Böhme, gegenüber der Legal Tribune Online:
»Das Gericht hat entschieden, dass unser Antrag im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des BVerfG verfrüht gestellt wurde. Wir warten daher nun erst einmal diese Entscheidung ab und prüfen dann, ob wir erneut einen Antrag stellen.« Quelle
Andreas Müller, der zeitweise als «der härteste (Jugend-)Richter Deuschlands» Bekanntheit erlangte — besonders, weil er in Prozessen mit jungen Neonazis nicht zimperlich war —, setzt sich nun bereits seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis ein. So schrieb er 2015 etwa das Buch «Kiffen und Kriminalität: Der Jugendrichter zieht Bilanz» und ist Gast in Talkshows, Interviews und Fernsehreports zum Thema. Quelle
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