Schweiz: Eigenbedarfs-Drogen dürfen nicht mehr beschlagnahmt werden
Bisher ist allerdings nicht geklärt, wie eine sogenannte »geringfügige Menge« zu definieren ist, außer im Falle von Cannabis. Hier gilt laut Gesetz eine Eigenbedarfsmenge von bis zu zehn Gramm. Die konkrete Umsetzung dieser Gesetzmäßigkeiten setzen die einzelnen Kantone in Gang. Sie müssten sich also für die anderen Substanzen auf ein gewisses Maß einigen.
Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft St. Gallen auch eine möglichst baldige gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Regelungen. Laut Sonntagszeitung sieht dieselbe Staatsanwaltschaft die Eigenbedarfsmenge von Kokain bei zwei Gramm.
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