Rechtsausschuss verhindert Drug-Checking-Programme
Drug-Checking-Unternehmungen gibt es schon lange. In Europa stellen solche Modellprojekte sogar überhaupt keine Seltenheit mehr dar. Nur Deutschland hinkt hinterher. Dafür ist vor allen Dingen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich. Dieses vereitelte schon oft die Pläne derer, die Drug-Checking-Programme für deutsche Städte konzipieren. Meistens zielen solche vorgeschlagenen Modellprojekte sogar auf einen Fortschritt in der Forschung hin, wenn sie beispielsweise Interesse und Unterstützung verschiedener Akademiker oder universitärer Institute erhalten. Doch das BfArM lässt nicht locker – Antrag nach Antrag wird abgelehnt. Das, was das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sagt, gilt, und ein simples Prüfverfahren zur Reinheitserkennung von Pillen oder gar die Ausgabe steriler Spritzen stellt in der Bundesrepublik deswegen ein hehres Ziel dar, welches von zahlreichen Paragraphen gedeckelt bleibt.
Das Land Hessen kämpft seit Ende 2020 für eine bessere Drogenpolitik und gegen das BfArM. Unter Federführung des Ministers Kai Klose (B90/Grüne) entwickelte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ebenfalls ein solches Drug-Checking-Konzept. Wie viele andere zuvor, wurde auch dieses abgelehnt. Ein Einspruch Kloses wurde ebenfalls ignoriert. Das ließen sich die hessischen Minister nicht gefallen und klagten gegen das BfArM. Wenig später, am 28. Oktober 2020, reichte das Land einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat ein, der rechtliche Grundlagen im BtMG für Drug-Checking-Projekte schaffen sollte. Der Bundesrat selbst reichte den Antrag an den Gesundheitsausschuss sowie den Rechtsausschuss weiter.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Der Gesundheitsausschuss empfahl, den Entwurf dem deutschen Bundestag zur Diskussion vorzulegen, während die mehrheit des Rechtsausschusses – vermutlich aufgrund der stark CDU-belasteten Mehrheit in der Gruppe – überwiegend gegen die Änderungen stimmte. Damit ist das Projekt Drug-Checking in Deutschland ein weiteres Mal gescheitert.
Es wird sich die Frage stellen, wie lange die gesetzgebenden Kräfte in Deutschland noch bereit dazu sein werden, das Leid und den Tod tausender Suchtkranker billigend in Kauf zu nehmen.
Quelle: taz, drogerie-Blog von Hans Cousto vom 7. Januar 2021


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