Irrsinn: Verschärftes Drogenstrafrecht in Deutschland
Was soll das aber sein, diese "sittliche Entwicklung"? Konstantin Grubwinkler erörtert, wieso er dies eindeutig für verfassungswidrig hält.
Der Anwalt aus Bayerns Landeshauptstadt ist im Allgemeinen ein entschiedener Gegner der Drogenpolitik und des BtMG, da er der Ansicht ist, dass der wie auch immer geartete Umgang mit den illegalisierten Drogen durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt ist. Diese besagt: Solange ich niemanden beeinträchtige oder behellige bzw. niemandes Freiheit einschränke, ist es meine Sache, was auch immer ich tue. Deshalb befindet Grubwinkler das Betäubungsmittelrecht als obsolet. Er ist dafür, alle entsprechenden psychoaktiven Substanzen komplett und uneingeschränkt zu legalisieren. Ein kluger und vernünftiger Mann!
Der ganze Kanal Konstantin Grubwinklers ist ein heißer Tipp für alle Lucys-Leser.


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