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Irrsinn: Verschärftes Drogenstrafrecht in Deutschland

Im Zuge der Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland durch das Cannabisgesetz (CanG) wurde das Betäubungsmittelgesetz verschärft. Jurist und Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler aus München erklärt in dem hier von YouTube verlinkten Video, worum es sich handelt. Es geht, so viel können wir schon verraten, um einen neuen Passus in § 30, Absatz 1, Nr. 5 BtMG, der darauf abzielt, Täter zu verurteilen, die Betäubungsmittel an Minderjährige veräußern und damit deren "sittliche Entwicklung" schwer gefährden. Dies zieht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren nach sich.
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Irrsinn: Verschärftes Drogenstrafrecht in Deutschland -

Was soll das aber sein, diese "sittliche Entwicklung"? Konstantin Grubwinkler erörtert, wieso er dies eindeutig für verfassungswidrig hält.

Der Anwalt aus Bayerns Landeshauptstadt ist im Allgemeinen ein entschiedener Gegner der Drogenpolitik und des BtMG, da er der Ansicht ist, dass der wie auch immer geartete Umgang mit den illegalisierten Drogen durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt ist. Diese besagt: Solange ich niemanden beeinträchtige oder behellige bzw. niemandes Freiheit einschränke, ist es meine Sache, was auch immer ich tue. Deshalb befindet Grubwinkler das Betäubungsmittelrecht als obsolet. Er ist dafür, alle entsprechenden psychoaktiven Substanzen komplett und uneingeschränkt zu legalisieren. Ein kluger und vernünftiger Mann!

Der ganze Kanal Konstantin Grubwinklers ist ein heißer Tipp für alle Lucys-Leser.

Hier geht es direkt zum verlinkten Video.

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