Hanfverbot ist völkerrechtswidrig
Text Annemarie Meyer
12.08.2024
Nicht die Legalisierung von Hanf ist völkerrechtswidrig. Nein, das Aufführen von Hanf in der UN-Single-Konvention von 1961 ist es. Und alle auf diesem Übereinkommen aufbauenden Gesetze über Hanf ebenso. Das ist historisch belegt.
Das Konsumieren von Cannabisblüten und Haschisch, auch zur Selbstmedikation, ist laut Präambel der UNO-Verträge von 1961 ein Übel für den Einzelnen, macht süchtig, verstößt gegen die Sittlichkeit und stellt eine wirtschaftliche und soziale Gefahr für die Menschheit dar. Einen unproblematischen Konsum oder gar Genuss von Hanf gibt es per Gesetz nicht. Darum ist Abstinenz das Ziel des Verbots.
Zwei Dinge müssen endlich ans Licht:
- Es ist belegt, dass das Aufführen von Hanf in der Liste der Betäubungsmittel auf Diskriminierung und rassistischem Gedankengut basiert. Deshalb ist es nach heutigen Gesetzen nicht mehr tragbar.
- Cannabis als eine der gefährlichsten Pflanzen überhaupt in der Single-Konvention zu deklarieren und dazu ohne therapeutischen Wert, war eine absichtliche, ja arglistige Täuschung. Obwohl diese Deklaration bereits vor Unterzeichnung widerlegt war, hat sich daran bis heute nichts geändert.
- Cannabis nur moderate Nebenwirkungen hat und um einiges weniger gefährlich ist als Alkohol und Tabak und
- Cannabis einen großen medizinischen Nutzen für die Weltbevölkerung hat.
- war der seit 1930 bekennende Rassist Harry Anslinger und oberste Drogen-Kommissar der USA auch einflussreichster Kommissar der UNO-Drogenbehörde.
- wurden in den USA noch 1961 offizielle Bürgerrechtler wie Martin Luther King als schlimme Staatsfeinde vom CIA und dem FBI bekämpft, ebenso Jazz-, Blues- und Rock-Musiker, Friedensaktivisten und Linke Parteien.
- hatte die Siegermacht USA die meisten Führungsstellen des BKAs und des BNDs in Deutschland mit Ex-Nazis besetzt. Die CIA hatte nach dem Krieg Massenmörder vor der deutschen Justiz gerettet. Darunter Hitlers Generalstabschef Reinhard Gehlen, verantwortlich für den Tod Hunderttausender in den KZs, Klaus Barbie, den Schlächter von Lyon, den ehemalige SS-General Franz Josef Huber und viele mehr. Diese Vasallen unterstützten die Einhaltung der rassistischen Drogenverbote.
- hatten 1961 Großkonzerne u.a. durch den Erdölboom bereits wieder neue Formen von Ungleichheit und wirtschaftlicher Ausbeutung geschaffen. So mussten viele der zustimmenden Länder des UNO-Übereinkommens gegen Betäubungsmittel unbequeme Deals eingehen.


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