Erneut Ecstasy in ungeöffneten Champagnerflaschen
Laut der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeine (HNA) seien die Flaschen über eine bisher unbekannte Webseite erworben worden. Bei den zurückgerufenen Waren handelt es sich um die Chargennummern LAJ7QAB6780004 und LAK5SAA6490005. Wie MDMA in die ungeöffneten Champagnerflaschen gelangen konnte, bleibt ein bisher ungelöstes Mysterium. Der Hersteller selbst vermutet, dass mittels dieser Methode die Droge geschmuggelt werden soll.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mahnt, darauf zu achten, ob der Flascheninhalt beim Einschenken schäumt bzw. sprudelt. Tut er dies nicht und weist eine rötlich-braune Farbe auf, handelt es sich um MDMA. Kundinnen und Kunden, denen eine Verunreinigung ihres gekauften Champagners auffällt, wird empfohlen, sich entweder an die Polizei zu wenden oder die Flaschen direkt im Laden zurückzugeben.
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