Richter Andreas Müller vom Bernauer Amtsgericht hat versucht, durch eine Richtervorlage die Verfolgung von Hanfkonsumenten zu beenden. Leider war das Bundesverfassungsgericht nicht seiner Meinung und hat die Vorlage für unzulässig erklärt. Dies war vorauszusehen, da unser Grundgesetz dies nicht vorsieht, ja schlimmer noch, dies als höchst moralisch verwerflich betrachtet, da es gegen die fundamental-monotheistischen Denk- und Lebensweisen verstößt, einen anderen ...
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