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BRD: Altersgrenze für Energy Drinks

Monster Energy, Red Bull, Effect, 28 Black: Die Liste der in Supermärkten und Discountern erhältlichen Energydrinks ist lang. Nun empfiehlt ein vom Bundestag eingesetzter Bürgerrat, der sich mit «Ernährung im Wandel» beschäftigt, den Verkauf einzuschränken. Demnach sollen die oft extrem zucker- und süßstoffhaltigen Energiebomben nur noch an Personen ab 16 Jahren verkauft werden; dazugehörige Alters-Kontrollen würden dann auch beim Onlinekauf und an Getränkeautomaten stattfinden. Immerhin seien Energydrinks aufgrund ihres hohen Gehalts des Stimulans Koffein - in der Regel annähernd doppelt so viel, wie z.B. in Cola enthalten ist (etwa 32 mg pro 100 ml) - und ihres Abhängigkeitspotenzials vergleichbar mit Zigaretten und Alkohol, so der Bürgerrat. »Koffein und Taurin in Wechselwirkung und Dosierung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen.« (Quelle) Weiterhin soll ein wissenschaftlicher Beirat prüfen, ob man die Altersgrenze nicht gar auf die Volljährigkeit, also 18 Jahre, anhebe. Es empfehle sich außerdem, entsprechende Produkte mit Warnhinweisen zu versehen, die auf ungesunde Inhaltsstoffe hinweisen. »Da die Entwicklung des Gehirns bis 18 Jahre noch nicht abgeschlossen ist, soll eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre wissenschaftlich geprüft werden.« (ebd.) Dies ist eine von neun Empfehlungen, die der Rat ausspricht. Beinahe vier Fünftel des Rates stimmten für eine Altersgrenze. Hauptforderung und -anliegen ist jedoch ein kostenloses Mittagessen für Kinder. Der Bürgerrat setzt sich aus 160 Mitgliedern zusammen, die jeweils aus 62 Gemeinden verschiedener deutscher Bundesländer stammen. Die Empfehlungen des Bürgerrates decken sich mit denen des Verbraucherschutzes. Ressource: www.merkur.de www.rnd.de
Monster Energy, Red Bull, Effect, 28 Black: Die Liste der in Supermärkten und Discountern erhältlichen Energydrinks ist lang. Nun empfiehlt ein vom Bundestag eingesetzter Bürgerrat, der sich mit «Ernährung im Wandel» beschäftigt, den Verkauf einzuschränken. Demnach sollen die oft extrem zucker- und süßstoffhaltigen Energiebomben nur noch an Personen ab 16 Jahren verkauft werden; dazugehörige Alters-Kontrollen würden dann auch beim Onlinekauf und an Getränkeautomaten stattfinden. Immerhin seien Energydrinks aufgrund ihres hohen Gehalts des Stimulans Koffein - in der Regel annähernd doppelt so viel, wie z.B. in Cola enthalten ist (etwa 32 mg pro 100 ml) - und ihres Abhängigkeitspotenzials vergleichbar mit Zigaretten und Alkohol, so der Bürgerrat.
»Koffein und Taurin in Wechselwirkung und Dosierung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen.« (Quelle)
Weiterhin soll ein wissenschaftlicher Beirat prüfen, ob man die Altersgrenze nicht gar auf die Volljährigkeit, also 18 Jahre, anhebe. Es empfehle sich außerdem, entsprechende Produkte mit Warnhinweisen zu versehen, die auf ungesunde Inhaltsstoffe hinweisen.
»Da die Entwicklung des Gehirns bis 18 Jahre noch nicht abgeschlossen ist, soll eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre wissenschaftlich geprüft werden.« (ebd.)
Dies ist eine von neun Empfehlungen, die der Rat ausspricht. Beinahe vier Fünftel des Rates stimmten für eine Altersgrenze. Hauptforderung und -anliegen ist jedoch ein kostenloses Mittagessen für Kinder. Der Bürgerrat setzt sich aus 160 Mitgliedern zusammen, die jeweils aus 62 Gemeinden verschiedener deutscher Bundesländer stammen. Die Empfehlungen des Bürgerrates decken sich mit denen des Verbraucherschutzes. Ressource: www.merkur.de www.rnd.de
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